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Katalogpreise verstehen sich ab Lager GASTROBACK Hollenstedt. Umsatzsteuer wird
zusätzlich berechnet. Die Preise sind unverbindlich. Gleiches gilt für
Maße, Inhalts- und Gewichtsangaben.
Bestellungen werden durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der Ware
rechtsverbindlich. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der Schriftform.
Vermittler und Vertreter Durch
Vermittler und Vertreter aufgegebene Bestellungen werden erst durch
unsere Auftragsbestätigung angenommen. Die Rechnung gilt als
Auftragsbestätigung.
Angebote an speziell von
uns abgegebene Angebote halten wir uns, wenn im Angebot keine andere
Gültigkeit definiert ist, für eine Dauer von vier Wochen gebunden.
Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Erhält Verkäufer keine
konkreten Versandanweisungen, wählt Verkäufer das Transportunternehmen
nach billigem Ermessen. Bei Neukunden behalten wir uns Erstbelieferung
per Nachnahme vor.
Für Transportschäden haften wir nicht. Eine
Versicherungspflicht des Verkäufers besteht nicht. Transportschäden
müssen uns spätestens fünf Tage nach Auslieferung der Sendung gemeldet
werden.
Gefahrübergang, Teillieferungen und Entgegennahme die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs geht auf den
Besteller über, sobald die Ware der transportausführenden Person
übergeben wurde oder das Lager des Lieferers zur Übersendung verlassen
hat. Dies gilt auch für Teillieferungen. Teillieferungen sind zulässig.
Verzögert sich der Versand als Folge von Umständen, die der Besteller
zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft
an auf den Käufer über.
Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit den Versandkosten berechnet.
Zur Annahme mangelfreier Rücklieferungen ist der Verkäufer nicht
verpflichtet.
Lieferfristen Soweit eine
Bestellung den wahren Nettowert von EUR 400,00 erreicht, liefert der
Verkäufer frei Empfangsstation. Lieferfristen werden angemessen
verlängert, wenn Ereignisse, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen. (insbesondere Streik-, Aussperrung-,
behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers
eintreten) Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind
ausgeschlossen.
Sonderanfertigungen können
auf besondere Bestellung des Käufers und nach Absprache mit dem
Verkäufer geliefert werden. Preise für Sonderanfertigungen werden im
Einzelfall vereinbart.
Gewährleistung Verkäufer übernimmt die Garantie, dass die Kaufsache bei
Gefahrenübergang mangelfrei ist. Für Gewährleistungsansprüche gilt die gesetzliche Frist. Er übernimmt eine Haltbarkeitsgarantie für die Dauer von
sechs Monaten vom Tage der Lieferung an. Voraussetzung für den
Garantiefall ist, dass der Schaden nicht durch übermäßige
Beanspruchung,, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, nachlässige
oder unrichtige Behandlung, gewaltsame Beschädigung oder mangelhafte
Wartung entstanden ist. Weitere Voraussetzung des Gewährleistungsfalles
ist die Ausübung der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht und
die unverzügliche Anzeige eines Mangels nach dessen Erkennbarkeit.
Gewährleistung erbringt der Verkäufer nach seiner Wahl entweder durch
Instandsetzen oder Neuliefern. Erst bei wiederholtem Fehlschlagen von
Nachbesserung und/ oder Ersatzlieferung entsteht das Recht auf
Wandlung. Schadensersatzansprüche bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen
werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, als
mangelhaft gerügte Ware auf seine Kosten und seine Gefahr an den
Verkäufer zurückzusenden.
Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum des Lieferers. Der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo,
soweit Forderungen gegenüber dem Besteller in laufende Rechnung gebucht
werden (Kontokorrent-Vorbehalt). Der Besteller ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, solange
er nicht beim Lieferer im Zahlungsrückstand ist. Bei Zugriffen Dritter
auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum des
Lieferers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Gerät der
Besteller in Zahlungsrückstand so ist es dem Lieferer oder einem
schriftlich Bevollmächtigten jederzeit gestattet, die Lagerräume des
Bestellers zu betreten und dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware
abzuholen. In der Ausübung des Eigentumsrechts, insbesondere durch
Zurücknahme der Vorbehaltsware , liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
Der Lieferer verpflichtet sich, ihm zustehende Eigentumsrechte insoweit
nach seiner Wahl auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Zahlungsbedingungen Rechnungen des Verkäufers sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug
zahlbar. Mit Ablauf des Zahlungsziels tritt ohne Mahnung Verzug ein.
Bei Scheckzahlungen tritt Erfüllung erst bei Gutschrift auf dem Konto
des Verkäufers ein. Scheckzahlungen aus dem Ausland werden nicht
akzeptiert.
Im Verzugsfall stehen dem Verkäufer neben
der Geltentmachung weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen
Debetzinsen für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur
berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder
unstreitig sind.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Hollenstedt.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Tostedt oder das
Landgericht Stade.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Gastroback GmbH, Gewerbestr. 20, 21279 Hollenstedt sind in den Katalogunterlagen abgedruckt und werden durch
Auftragserteilung des Bestellers anerkannt. Bedingungen des Bestellers
in Auftragsschreiben werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung
Vertragsinhalt.
GASTROBACK GMBH - Gewerbestraße 20 - 21279 Hollenstedt
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